Der Skipper Markt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge, die mit Verbrauchernabgeschlossen werden und die daher weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchsgüterkauf). Sie gelten ferner für Werkverträge, für die nach § 651 BGB Kaufrecht gilt. Die Vertragsparteien werden, auch soweit es sich rechtlich um Werkverträge handelt, nachfolgend als „Verkäufer“ und als „Käufer“ bezeichnet.

2.     Für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, gelten insbesondere auch die unter § 11 ff. nachfolgenden Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge einschließlich der Widerrufsbelehrung.

§ 2 Datenschutz

Die erhobenen persönlichen Daten des Käufers werden zum Zweck der Vertragsabwicklung und der Bearbeitung der Anfragen des Käufers benutzt. Eine Verarbeitung und Nutzung der Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung und der Marktforschung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Käufers.

§ 3 Vertragsschluss

1.     Beide Seiten sind an verbindliche Angebote für die Dauer von 2 Wochen gebunden.

2.     Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich der Ansprüche aus Sachmängelhaftung nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers auf Dritte übertragen.

3.     An den dem Käufer übergebenen Zeichnungen und Unterlagen hat der Verkäufer oder sein Lieferant ein Urheberrecht.

§ 4 Pflichten des Verkäufers

1.     Konstruktions- und Formänderungen der verkauften Sache, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.

2.     Kurzfristige Lieferüberschreitungen sind unschädlich, falls nicht die Parteien den Liefertermin ausdrücklich als verbindlich in dem Vertrag bezeichnet haben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so verlängern sich die Lieferfristen um den gleichen Zeitraum, der zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragsänderung liegt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

3.     Der Verkäufer kommt bei der Vereinbarung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist mit seiner Lieferverpflichtung erst dann in Verzug, wenn er vom Käufer gemahnt worden ist. Bei der Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen Lieferfrist kommt der Verkäufer bereits durch Überschreiten des Termins oder der Frist in Verzug.

4.     Höhere Gewalt oder eine beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörung z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen einmalig um die Dauer der durch diesen Umstand bedingten Leistungsstörung. Führt eine Leistungsstörung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Einer vorherigen Nachfristsetzung durch den Käufer bedarf es in diesem Fall nicht. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit benachrichtigt. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

5.     Der Käufer kann bei Verzug des Verkäufers den Ersatz eines Verzugschadens verlangen. Bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt sich der Anspruch auf höchstens 5% des Kaufpreises. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.     Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung geltend machen, muss er dem Verkäufer eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zur Lieferung setzen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Verkäufer die Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Rücktritts und/oder des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.

7.     Soll die Übergabe nicht am gesetzlichen Erfüllungsort erfolgen, so muss dies ausdrücklich zusätzlich vereinbart werden. Wird die Ware an einen anderen Ort als dem vereinbarten Erfüllungsort versandt, so gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Verpackungskosten werden nur dann berechnet, wenn das zu befördernde Gut zum sicheren Transport eine Verpackung oder gegebenenfalls eine seemännische Verpackung benötigt oder der Käufer dies wünscht. Kosten der Transportversicherung, der Verladung und Überführung sowie vereinbarter Nebenleistungen gehen zu Lasten des Käufers.

§ 5 Pflichten des Käufers

1.     Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis im Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache zu zahlen. Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen. Die Leistung ist erst mit der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers erbracht. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt zahlungshalber. Wechsel werden nur kraft einer besonderen Vereinbarung zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen entgegengenommen. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht.

2.     Leistet der Käufer auf eine Mahnung des Verkäufers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Käufer kommt auch dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt, sofern diese Rechtsfolgen ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt sind

§ 6 Abnahme

1.     Der Käufer hat das Recht, die verkaufte Sache innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übernahmeort zu prüfen. Der Käufer ist verpflichtet, die mangelfreie Kaufsache innerhalb der vorgenannten Frist zu übernehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Wird die Kaufsache bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme von dem Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei an der Kaufsache entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

2.     Im Falle der Nichtabnahme stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Rechte zu. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

§ 7 Versand

1.     Die Gefahr für die Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an den vom Käufer beauftragten Spediteur über. Die Versandkosten trägt der Käufer, falls die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.

2.     Wird vom Käufer Transportweg, Versand oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben, so ist der Verkäufer berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Interessen des Käufers zu treffen.

§ 8 Sachmängelhaftung

1.     Ist die Ware mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl zunächst Nacherfüllung in der Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Der Verkäufer wird sich zunächst um die Beseitigung des Mangels bemühen und dies dem Käufer anbieten. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.

2.     Die durch Nacherfüllung ersetzten Teile werden Eigentum des Verkäufers.

3.     Ansprüche des Käufers auf Grund von Sachmängeln verjähren bei neuen Sachen und bei neuen Schiffen in 2 Jahren, bei gebrauchten Sachen und bei gebrauchten Schiffen in 1 Jahr, gerechnet jeweils ab Übergabe. Soweit der Verkäufer eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, gilt die Beschränkung der Verjährung nicht.

Die Beschränkung der Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Die Beschränkung der Verjährung gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1.     Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Gegenständen bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.

2.     Der Verkäufer kann die verkaufte Sache herausverlangen, wenn er von dem Kaufvertrag zurückgetreten ist.

3.     Der Käufer trägt die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass keine Verwertungskosten oder wesentlich niedrigere Verwertungskosten entstanden sind. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass höhere Verwertungskosten entstanden sind.

4.     Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Zugriffen Dritter auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand – z.B. von Pfändungen, von der Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt – unverzüglich Mitteilung zu machen. Er hat den Gerichtsvollzieher oder sonstige Dritte auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen, und dieses unter Übersendung des Pfandprotokolls dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Er trägt alle Kosten, die zur Aufhebung eines Pfandrechts und zur Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, und hat alle Schäden, die durch den Zugriff an dem Kaufgegenstand entstehen, zu ersetzen, soweit Kosten und Schadensersatz nicht von Dritten eingezogen werden können.

5.     Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, eine Verpfändung, eine Sicherungsübereignung oder Vermietung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung seines regelmäßigen Stand-ortes zulässig.

6.     Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – vom Verkäufer oder einer von dem Verkäufer benannten Werkstatt ausführen zu lassen.

§ 10 Haftung

1.     Der Verkäufer haftet bei leicht fahrlässig verursachten Schäden beschränkt. Eine Haftung des Verkäufers besteht nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Dasselbe gilt auch für Schäden, die durch einen Sachmangel verursacht wurden.

2.     Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die auf Grund einer vom Verkäufer übernommenen Garantie oder eines vom Verkäufer arglistig verschwiegenen Mangels entstanden sind. Sie gelten ferner nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Beschränkungen oder Ausschlüsse gelten auch nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

3.     Die Haftung des Verkäufers wegen Lieferverzuges auf Ersatz des Verspätungsschadens ist mit Ausnahme des Schadensersatzes statt der Leistung abschließend in § 4 Ziff. (5) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

4.     Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge

§ 11 Fernabsatzvertrag

Fernabsatzverträge sind nach § 312b BGB Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste abgeschlossen werden, es sei denn dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem erfolgt.

§ 12 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragerklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Der Skipper Markt Gmbh & Co KG
Marienhofweg 129
25813 Husum

Tel. 04841 74983                     Fax 04841 75880

e-mail: derskippermarkt@googlemail.com
            
www.der-skipper-markt.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 13 Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nach § 312d Abs. 4 Ziff. 1 BGB nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

§ 14 Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist bei Fernabsatzverträgen der Wohnsitz des Käufers.

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